Der Besuch von Angehörigen ist im Krankenhaus eingeschränkt möglich. Eine vollständige soziale Isolation ist auszuschließen. Aufgrund der besonderen Situation der Infektion und der erheblichen Anzahl an infektionsgefährdeten Patienten schränken wir die Besuchsregelungen ein. Eine Kommunikation mit den Angehörigen ist  jederzeit sichergestellt.

Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

  • Der behandelnde Arzt stimmt mit den Angehörigen telefonisch den Besuch ab.
  • Der Besucher meldet sich zur vereinbarten Zeit am Empfang des Krankenhauses.
  • Der Besucher füllt das Registrierungsformular aus und wird anhand der RKI-Richtlinien abgefragt.
  • Anschließend wird die Temperatur des Besuchers gemessen.
  • Der Besucher wird auf die Hygienevorschriften hingewiesen und erhält einen Mundschutz.
  • Ein Stationsmitarbeiter holt den Besucher ab und begleitet ihn zum Patientenzimmer.
  • Vor Betreten des Patientenzimmers sind die erforderlichen Hygienemaßnahmen zu treffen.
  • Nach Besuchsende begleitet ein Stationsmitarbeiter den Besucher zurück in den Eingangsbereich des Krankenhauses.
  • Vor dem Verlassen des Krankenhauses ist das Registrierungsformular erneut zu unterzeichnen.

 

Auch die telefonische Kommunikation zwischen Patienten und Angehörigen ist jederzeit kostenfrei sichergestellt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Besucherregelung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des St. Franziskus Krankenhauses.

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